Chronologie: Wie ist der Stand bei den EU-Beschränkungen für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel?
Zum dritten Mal in sechs Jahren diskutiert die Politik in Brüssel über das „Veggie-Burger-Verbot“. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die bisherigen Beschlüsse und informiert über aktuelle Entwicklungen.
11. September 2026

2019 wurde im Europäischen Parlament erstmals erwogen, die Verwendung alltäglicher Begriffe wie „Burger“ und „Wurst“ für pflanzenbasiertes Fleisch einzuschränken. Nun ist die Debatte erneut auf der politischen Agenda in Brüssel.
Was als Nächstes erwartet wird
Für Dezember 2026 ist eine Abstimmung über die neuen Änderungsanträge im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) angesetzt. Eine Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments wird für Anfang 2027 erwartet.
August 2026
Der im März mühsam ausgehandelte Kompromiss im Rahmen der gezielten Revision der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) schränkte insgesamt 31 Begriffe ein, darunter Wörter, die mit bestimmten Tierarten verbunden sind, etwa „Rind“, „Huhn“ oder „Schwein“. Begriffe, die Zubereitungsformen beschreiben, wie „Burger“, „Wurst“ und „Nuggets“, blieben hingegen erlaubt.
Der Kompromiss trat am 19. August 2026 in Kraft. Nur wenige Tage später brachten Abgeordnete der Fraktionen Europäische Volkspartei (EVP), Patrioten für Europa und Europäische Konservative und Reformer (EKR) im Rahmen der laufenden umfassenden Überarbeitung der GMO neue Änderungsanträge ein, die genau diese Regelung wieder infrage stellen. Dies ist ein erneuter Versuch, Beschränkungen für ein breiteres Spektrum an Begriffen einzuführen. Erstmals werden auch Hybridprodukte ausdrücklich einbezogen – also Lebensmittel mit tierischen und pflanzlichen Anteilen.
Diese erneute Debatte gefährdet die Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und wirft grundsätzliche Fragen der Legitimität auf: Warum wird ein zweimal abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren erneut aufgerollt? Besonders einschneidend dürfte die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Hybridprodukte sein, denn die Kombination pflanzlicher und tierischer Zutaten ist in vielen herkömmlichen Fleischprodukten in Europa und auch in Deutschland längst üblich. Erst Anfang des Jahres brachte Rewe einen Burger aus Fleisch und pflanzlichen Zutaten auf den Markt und folgte damit dem Trend eines wachsenden Angebots an Hybridprodukten.
Eine Ausweitung der Bezeichnungsverbote widerspricht außerdem dem erklärten Ziel der EU, Bürokratie abzubauen, sowie dem EU-Proteinaktionsplan, der die heimische Proteinproduktion stärken soll.
Gegen die Anträge gibt es bereits breite Kritik: Die von der European Vegetarian Union und WePlanet koordinierte No-Confusion-Koalition vereint über 600 Unternehmen und Organisationen aus 22 EU-Ländern.
März 2026
Nach den Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Parlament und dem Rat der Europäischen Union wurden insgesamt 31 Begriffe* für pflanzenbasierte Lebensmittel untersagt. Dazu gehören Bezeichnungen für bestimmte Fleischstücke wie „Brust“, „Keule“ und „Flügel“ sowie Wörter, die mit bestimmten Tierarten verbunden sind. Zusätzlich wurde selbst das Wort „Fleisch“ untersagt. Dies war der dritte Versuch, sich auf einen gemeinsamen Text zu verständigen, nachdem das Europäische Parlament 2025 Vorschläge unterstützt hatte, die von der französischen Europaabgeordneten Céline Imart in den Agrarausschuss eingebracht worden waren.
Die Entscheidung betrifft nicht nur pflanzliche Produkte, die bereits auf dem Markt sind. Sie zielt auch darauf ab, diese Begriffe künftig für kultiviertes Fleisch sowie für Zutaten zu verbieten, die bislang noch gar nicht auf dem Markt sind. Das stellt insbesondere für Menschen mit bestimmten Lebensmittelallergien ein großes Risiko dar, denn sie müssen verstehen können, was sie kaufen. Eine Untersuchung von Opinium zeigt, wie wichtig eine treffende Produktbezeichnung für kultiviertes Fleisch ist, um Missverständnisse zu vermeiden.
Seit Jahren wird argumentiert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher pflanzliche mit tierischen Produkten verwechseln könnten und Einschränkungen die Transparenz erhöhen würden. Belastbare Belege dafür gibt es nicht – im Gegenteil. Laut Umfragen sprechen sich die meisten Menschen dafür aus, vertraute Bezeichnungen wie „Burger“ oder „Wurst“ für pflanzliche Produkte weiterhin zu erlauben. Eine deutsche Studie aus dem Jahr 2022 zeigt zudem, dass 92 % der Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt problemlos erkennen, wenn ein Produkt kein Fleisch aus der Tierhaltung enthält.
In Deutschland gibt es bereits eine bewährte Praxis zur Bezeichnung von pflanzenbasiertem Fleisch, die sowohl dem Verbraucherschutz Rechnung trägt als auch Klarheit für die Unternehmen schafft. Diese wurde 2024 von der zuständigen Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission in den Leitsätzen für die Bezeichnung von pflanzlichen Produkten verankert. Die aktuellen EU-Restriktionen konterkarieren diesen Rahmen und stehen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der die Entwicklung nachhaltiger alternativer Proteine ausdrücklich fördern will. Dies gilt ebenso für potenzielle neue Restriktionen.
Warum Bezeichnungsverbote aus der Sicht von GFI Europe abzulehnen sind, haben wir in einem Positionspapier zu EU-Initiativen zum Bezeichnungsschutz ausführlich dargelegt und mit Daten aus Deutschland und Europa unterlegt.
Januar 2024
Das oberste französische Gericht entschied, dass Begriffe wie „Wurst“ und „Steak“ bei pflanzenbasierten Fleischprodukten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre führen. Auch in Belgien nahm die Regierung Vorschläge zurück, Produktbezeichnungen für pflanzenbasiertes Fleisch einzuschränken.
Das Urteil war endgültig; die Vorwürfe irreführender Geschäftspraktiken wurden in allen Instanzen abgewiesen. Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre geführt werden können, weil Produktbezeichnung und Werbung durchgängig deutlich machen, dass die Produkte pflanzenbasiert sind. Auch wenn diese Produkte im Handel in der Fleischabteilung liegen, bleiben sie klar erkennbar.
November 2023
Die italienische Regierung beschloss ein Verbot von Bezeichnungen, die nach Fleisch klingen, für pflanzenbasierte Produkte. Das Verbot kam als Teil eines umfassenderen Gesetzes, das sich gegen die Proteindiversifizierung richtet und kultiviertes Fleisch verbietet.
Oktober 2020
Die Europaabgeordneten lehnten Pläne ab, Unternehmen die Verwendung von Begriffen wie „Burger“ und „Steak“ für pflanzenbasierte Produkte zu verbieten – führten aber weitere Einschränkungen bei den Produktbezeichnungen für pflanzenbasierte Milchprodukte ein. Sie knüpften damit an Beschränkungen aus dem Jahr 2017 an und unterstützten ein Vorgehen gegen beschreibende Zusätze wie „-Style“ oder „-Art“ bei pflanzlichen Milchprodukten.
In den Wochen vor der Abstimmung über das Veggie-Burger-Verbot wurde ein Schreiben von 13 internationalen Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Tierwohl und Lebensmittelsicherheit an die Europaabgeordneten übermittelt. Darin wurden die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass das vorgeschlagene Verbot in klarem Widerspruch zu den Klimaschutzverpflichtungen der EU stehe. In einem separaten offenen Brief an die Europaabgeordneten wiesen 50 Unternehmen und gemeinnützige Organisationen zudem darauf hin, dass die Pläne gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der EU verstoßen würden.
Letztlich lehnte das Europäische Parlament den Vorschlag ab, alltagsnahe Begriffe wie „Wurst auf pflanzlicher Basis“ zu verbieten. Nur 48 von 705 Abgeordneten stimmten für den Verbotsantrag.
Auch die vorgeschlagenen Beschränkungen für pflanzenbasierte Milchprodukte scheiterten im Mai 2021 und wurden nie Gesetz. Wären sie angenommen worden, hätten pflanzenbasierte Milchprodukte womöglich keine wesentlichen Allergenhinweise wie „laktosefreie Alternative zu Kuhmilch“ mehr tragen und keine Kartons und anderen Verpackungen mehr nutzen dürfen, die denen von Milchprodukten ähneln.
* Liste der eingeschränkten Begriffe: beef, veal, pork, poultry, chicken, turkey, duck, goose, lamb, mutton, ovine, goat, drumstick, tenderloin, sirloin, flank, loin, steak, ribs, shoulder, shank, chop, wing, breast, liver, thigh, brisket, ribeye, T-bone, rump und bacon.